Rahmenbedingungen für eine (voll-)digitale Videoverhandlung

Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts

Veranstaltung
Beschreibung der Veranstaltung:

In unserem ersten Kolloquium im Sommersemester 2023 werden wir der Frage nachgehen, welche Rahmenbedingungen für eine (voll-)digitale Verhandlung im Zivilprozess erforderlich sind. In einem ersten Schritt wollen wir untersuchen, welche Anforderungen sich aus den Verfahrensgrundsätzen und dem Verfassungsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Anspruch auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, ergeben. Anhand der hier erarbeiteten Maßstäbe werden wir uns im zweiten Schritt mit den aktuellen Reformvorschlägen hinsichtlich der Videohandlung im Zivilprozess auseinandersetzen. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf der Evaluierung des zuletzt veröffentlichten Referentenentwurfs zur Reform der Videohandlung im Zivilprozess aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht liegen.

 

 

Wir freuen uns sehr, mit Prof. Dr. Christian Wolf (Leibniz Universität Hannover), Prof. Dr. Reinhard Greger (Richter am BGH a.D., Univ.-Prof. i.R. der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Ralf Köbler (Präsident des Landgerichts Darmstadt) drei ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts und dem Recht der Digitalisierung für das Kolloquium gewonnen zu haben.

 

Prof. Dr. Christian Wolf ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht sowie Direktor des Institutes für Anwalts- und Prozessrecht (IPA) an der Leibniz Universität Hannover. Wolf gehört mit zahlreichen Publikationen und Herausgeberschaften auf diesem Gebiet zu einem der profiliertesten Vertreter der Zivilprozessrechtswissenschaft. 

 

Prof. Dr. Reinhard Greger war von 1975 bis 1996 im bayerischen Justizdienst sowie als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Anschließend hatte er bis zur Versetzung in den Ruhestand im Jahre 2011 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg inne. Greger forscht in den Bereichen Haftungsrecht, Justizreform und außergerichtliche Streitbeilegung. Er gilt als „Vordenker“ im Forschungsbereich des „Digitalen Zivilprozesses“ und vereinigt in seiner Person jahrzehntelange (höchstrichterliche) Justizerfahrung mit umfassender Forschungsexpertise.

 

Prof. Dr. Ralf Köbler ist Präsident des Landgerichts Darmstadt und Honorarprofessor an der Universität Speyer. Er ist Mitglied des Vorstandes des deutschen EDV-Gerichtstages sowie der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes. Als ehemaliger Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz hat er die Modernisierung der hessischen Justiz über viele Jahre maßgeblich mitgestaltet. Als einer der Ersten beschäftigte sich Köbler im Jahr 2015 in einem Projekt mit Prof. Dr. Matthias Weller an der EBS Law School mit den Verfahrensgrundsätzen und Modellregeln für eine grundsätzlich elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren (unter Bezugnahme auf § 128a ZPO). Für Beachtung hat zuletzt sein in NJW 2021, 1072-1074 veröffentlichter Vorschlag zur Neuregelung der Videoverhandlung gesorgt. 

Dozenten der Veranstaltung:
Prof. Dr. Ralf
                Köbler

Prof. Dr. Ralf Köbler

Präsident des Landgerichts Darmstadt

Prof. Dr. Reinhard
                Greger

Prof. Dr. Reinhard Greger

Univ.-Prof. i.R. Universität Erlangen-Nürnberg, Richter am BGH a.D.

Prof. Dr. Christian
                Wolf

Prof. Dr. Christian Wolf

Leibniz Universität Hannover

Daten der Veranstaltung:

Kategorie
Semester
Sommersemester 2023
Veranstalter
Veranstaltet werden die Kolloquien von Prof. Dr. Philipp Reuß, MJur (Oxon.), Institut für Privat- und Prozessrecht der Universität Göttingen. 
Zeit
  • 30. Jun. 2023   17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Online (Zoom)