Möglichkeiten und Grenzen der Beweiserhebung in der (voll-)digitalen Videoverhandlung

Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts

Veranstaltung
Beschreibung der Veranstaltung:

Im zweiten Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Sommersemester 2023 beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten und Grenzen der Beweiserhebung in der (voll-)digitalen Verhandlung. Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes wollen wir untersuchen, welchen Einfluss der Einsatz von Videotechnik auf die Wahrnehmungsbedingungen in der Beweisaufnahme hat und welche Verfahrensgrundsätze hierdurch berührt werden könnten. Ein Schwerpunkt wird auf der Betrachtung der verschiedenen Dimensionen des Unmittelbarkeitprinzips und dem Recht auf freie Beweiswürdigung liegen. In einem weiteren Schritt sollen die geeigneten Fälle sowie die best practice einer Videobeweisaufnahme herausgearbeitet und ein Blick in die Zukunft, auf die Chancen von VR-Technik und Sensory Augmentation im Rahmen der Beweisaufnahme geworfen werden.

 

 

Mit Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. (Köln/Paris), (Universität Tübingen), Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M., (TH Köln, derzeit beurlaubter Richter am Landgericht) und Dr. Klaus Harnack (selbständiger Berater und Trainer) ist es uns gelungen, drei auf diesem Gebiet führende Vertreter aus Praxis und Wissenschaft für das Kolloquium anzuwerben.

 

Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. (Köln/Paris), ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Im Zentrum seiner Forschungstätigkeit liegt die Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie die Modernisierung klassischer Bereiche des Bürgerlichen Rechts sowie des Zivilverfahrensrechts. Im Rahmen der letzten Tagung der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer im März 2022 hat sich Huber in seinem Referat, das in ZZP 135 (2022), 183-212 als Schriftfassung erschienen ist, eingehend mit den Grundsätzen der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit befasst. Einen besonderen Schwerpunkt hat er auf die aktuellen Herausforderungen und Chancen durch den Einsatz von modernen Technologien, wie etwa der Videotechnik, gelegt.

 

Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M., ist (derzeit beurlaubter) Richter am Landgericht und seit 2022 Professor an der Technischen Hochschule Köln. Er ist Mitbegründer der „digitalen richterschaft“ (Externer Link: digitale-richterschaft.de), die sich als Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz versteht, und Gewinner des letztjährigen „eJustice Cup Hessen 2022“, bei dem Heetkamp für seinen Vorschlag einer „Elektronischen Verfahrensassistenz für Richter (EVA)“ ausgezeichnet worden ist. In seiner Masterarbeit zu dem Thema „Virtual Reality-Technologie im Zivilverfahren“ beschäftigte sich Heetkamp mit dem Verwendungspotential und der zivilprozessualen Zulässigkeit von VR-Technologie.

 

Dr. Klaus Harnack ist selbständiger Berater und Trainer für die Bereiche Verhandlungs-, Finanz- und Arbeitspsychologie. Er berät internationale Unternehmen und Behörden im Umgang mit Konflikten und Verhandlungen als Behavioral Consultant. Harnack studierte Rechtswissenschaften, Kognitionswissenschaften und Psychologie in Berlin, Osnabrück, Sofia und Amsterdam. Nach seiner Promotion an der Universität Konstanz war er als akademischer Rat a. Z. am Institut für Psychologie (WOP) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig. Harnack forschte hier zu den Bereichen Mediation, Verhandlung und Konfliktmanagement sowie kollektive Entscheidungsfindung. Zu den veränderten Kommunikationsbedingungen im virtuellen Raum und den Auswirkungen auf die gerichtliche Konfliktlösung publizierte Harnack zuletzt in der zkm 2021, 14-18 und 97-99. Des Weiteren war er Mitglied des Projektes „State of Global Peace, an immersive experience built around the UN Common Agenda“, dass von der DPPA (Department of Political and Peacebuilding Affairs), der UN, im vergangenen Jahr auf dem Sundance Film Festival vorgestellt wurde.

Dozenten der Veranstaltung:
Prof. Dr. Simon J.
                Heetkamp, LL.M.

Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M.

Richter am Landgericht (derzeit beurlaubt), TH Köln

Dr. Klaus
                Harnack

Dr. Klaus Harnack

Berater und Trainer für Verhandlungs-, Finanz- und Arbeitspsychologie

Prof. Dr. Stefan
                Huber, LL.M. (Köln/Paris)

Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. (Köln/Paris)

Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Daten der Veranstaltung:

Kategorie
Semester
Sommersemester 2023
Veranstalter
Veranstaltet werden die Kolloquien von Prof. Dr. Philipp Reuß, MJur (Oxon.), Institut für Privat- und Prozessrecht der Universität Göttingen.
Zeit
  • 7. Jul. 2023   17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Online (Zoom)