- Beschreibung der Veranstaltung:
Am Freitag, den 13. Februar 2026, ab 17:00 Uhr wird das erste Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Wintersemester 2025/2026 stattfinden. Das Thema der Veranstaltung ist die zivilgerichtliche Online-Klage. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Einführung einer Erprobungsmöglichkeit der zivilgerichtlichen Online-Klage. Es handelt sich um einen grundlegenden Reformschritt, den der Gesetzgeber mit dem aktuellen Regierungsentwurf, der bereits im Rahmen der Ampelregierung vorbereitet und nun erneut aufgegriffen wurde, vorantreibt.
Nachdem das Gesetz zur Einführung einer Erprobungsmöglichkeit der zivilgerichtlichen Online-Klage vor kurzem den Bundestag passiert hat und die Zustimmung des Bundesrats für den 19. Dezember 2025 erwartet wird, ist ein Inkrafttreten des Gesetzes bereits zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Das Bundesjustizministerium arbeitet seit mehreren Jahren an der Einführung einer Online-Klage, wobei verschiedene Online-Klageportale durch den Digital Service des Bundes entwickelt und präsentiert worden sind. Untersuchungsgegenstand des Kolloquiums sind zum Teil weitreichende Änderungen im Prozessrecht. Nach § 1127 Abs. 1 ZPO-E kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Dem Gericht wird zugleich die Befugnis eingeräumt, unter Verweis auf die Regelung der EU-Bagatellverordnung einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzulehnen. Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung hat zugleich zur Folge, dass das Verfahren nicht öffentlich ist. Darüber hinaus sieht § 1127 Abs. 5 ZPO-E vor, dass das Gericht im Rahmen der Online-Klage erweiterte Möglichkeiten zur Sachverhaltsermittlung erhält. Diese Regelungen werfen grundlegende Fragen zur Entwicklung der Prozessgrundsätze auf, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeit, Mündlichkeit und den Beibringungsgrundsatz.
Das Kolloquium beginnt mit einem einführenden Referat von Dr. Philipp Scholz, Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz für die Bereiche Legal Tech und Zugang zum Recht. Herr Dr. Scholz stellt den aktuellen Gesetzentwurf sowie die Hintergründe und Zielsetzungen der Erprobung vor und gibt einen Ausblick auf den zeitlichen Ablauf sowie erste zu erwartende Erfahrungen.
Im Anschluss daran wird Frau Professorin Marie Herberger von der Universität Bielefeld die dogmatischen Grundlagen und die Reichweite der geplanten Neuregelungen analysieren. Im Mittelpunkt ihres Beitrags steht eine kritische Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf die zentralen Prozessgrundsätze, insbesondere mit Blick auf Mündlichkeit, Öffentlichkeit und den Beibringungsgrundsatz.
Den Abschluss des Kolloquiums bildet ein Vortrag von Dr. Benedikt Quarch, Mitgründer von RightNow und Legal-Tech-Pionier, der die Perspektive der Privatwirtschaft einbringen wird. Er beleuchtet das Marktumfeld für digitale Klageverfahren, den Bedarf an solchen Anwendungen sowie aktuelle Entwicklungen aus Sicht privater Rechtsdienstleister und wird diskutieren, welche Rolle staatliche und private Angebote im Kontext der Online-Klage einnehmen sollten und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung erforderlich sind.
Wir laden alle interessierten Kolleginnen und Kollegen, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie Studierende herzlich ein, am Kolloquium teilzunehmen und gemeinsam die Einführung der zivilgerichtlichen Online-Klage und deren Auswirkungen auf das Zivilverfahrensrecht und die gerichtliche Praxis zu erörtern. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen anregenden Austausch.
- Dozenten der Veranstaltung:
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Dr. Philip Scholz
Bundesministerium der Justiz
Prof. Dr. Marie Herberger LL.M.
Universität Bielefeld
Dr. Benedikt M. Quarch
Co-Funder RightNow, Co-Director German Legal Tech Hub
Daten der Veranstaltung:
Jessica Laß, Präsidentin des Landgerichts
- 13. Feb. 2026 17:00 - 19:30 Uhr