- Beschreibung der Veranstaltung:
Im ersten Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im neuen Wintersemester 2022/23 werden wir uns mit den Themen Elektronisches Basisdokument und Strukturiertes Parteivorbringen im digitalen Zivilprozess beschäftigen. Seit langem wird in der Zivilprozessrechtswissenschaft über die Einführung einer Pflicht der Parteien, ihren Vortrag zum tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen stärker zu strukturieren, diskutiert (siehe etwa Beschluss Nr. 13, in: Verhandlungen des 70. DJT, II/1, I 213). Die Diskussion hat mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, ein Elektronisches Basisdokument einzuführen (Diskussionspapier, S. 31 ff.), wieder erheblich an Schwung gewonnen. Zuletzt haben die Länder Bayern und Niedersachsen bekanntgegeben, einen entsprechenden Prototyp einer Strukturierungssoftware im Rahmen eines Reallabors in Gerichtsverfahren gemeinsam testen zu wollen (siehe hierzu ZPO-Blog v. 24. Juli 2022). Dies wollen wir zum Anlass nehmen und mit der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg Dr. Bettina Mielke, dem Privatdozenten Dr. Martin Zwickel und dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann die viel diskutierte Thematik im Rahmen eines Kolloquiums aus möglichst vielen Blickrichtungen untersuchen.
Hierfür wird Herr Dr. Martin Zwickel zunächst einen kurzen Überblick über die bestehenden Regelungen zur Strukturierung des Parteivortages im Zivilprozess geben. Er wird hierbei insbesondere auf die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Neuregelung des § 139 I 3 ZPO sowie auf rechtsvergleichende Aspekte eingehen. Herr Dr. Zwickel lehrt als Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und ist durch zahlreiche Publikationen im Bereich der Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts als Experte auf dem Gebiet der Digitalisierung ausgewiesen.
Im Anschluss hieran wird Frau Dr. Bettina Mielke in ihrem Referat den an der Universität Regensburg entwickelten Prototypen eines elektronischen Basisdokumentes vorstellen. Dieser ist ebenfalls Grundlage für das im Juli von den Ländern Bayern und Niedersachsen bekanntgegebene Forschungsprojekt eines Reallabors. Frau Dr. Mielke ist neben ihrer richterlichen Tätigkeit als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg seit über 20 Jahren im Forschungsbereich der Rechtsinformatik aktiv und Lehrbeauftragte an der Universität Regensburg.
Wir freuen uns weiterhin, mit Herrn Prof. Dr. Volker Römermann eine anwaltliche Sichtweise im Rahmen des Kolloquiums auf die Thematik zu bekommen. Kritik am Vorschlag zur Einführung eines elektronischen Basisdokumentes kam bislang insbesondere aus der Anwaltschaft, die an der Erstellung des Diskussionspapiers nicht beteiligt war. Herr Prof. Dr. Römermann ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Als Herausgeber zahlreicher Monographien und Fachbeiträge gilt er als einer der bekanntesten Vertreter der Anwaltschaft im deutschsprachigen Raum.
Achtung: Aufgrund technischer Probleme kann es zurzeit zu Fehlermeldungen bei der Anmeldung durch Justizangehörige kommen. Wir würden Sie trotzdem bitten, den normalen Anmeldeprozess zu durchlaufen. Im Falle einer Fehlermeldung in unseren Systemen nehmen wir eine manuelle Bestätigung Ihrer Anmeldung vor. Sollten Sie keine Zugangsdaten zur Zoom-Konferenz erhalten oder Rückfragen zum Anmeldeprozess haben, würden wir Sie um eine kurze Kontaktaufnahme bitten (philipp.hermann@jura.uni-goettingen.de; 0551-39-27685). Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
- Dozenten der Veranstaltung:
-
Dr. Bettina Mielke
Vorsitzende Ri'inOLG Nürnberg
Prof. Dr. Volker Römermann
RÖMERMANN RECHTSANWÄLTE AG
PD Dr. Martin Zwickel
Universität Erlangen
- Weitere Informationen zur Veranstaltung:
Eine Anfahrtsbeschreibung zum Großen Sitzungszimmer, Raum 0.116, Juridicium, Pl. d. Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen, finden sie unter folgendem Link: https://lageplan.uni-goettingen.de/?ident=5360_1_EG_0.116
Wir bitten Sie bei der Teilnahme in Präsenz die jeweils gültigen Regelungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten. Es gilt das Hygienekonzept der Georg-August-Universität Göttingen. Die allgemeinen Hygieneregeln (Hygienekonzept) sowie die jeweils gültigen Corona-Regelungen der Universität finden Sie unter folgendem Link: https://www.uni-goettingen.de/de/631891.html
Daten der Veranstaltung:
- 20. Jan. 2023 17:00 - 19:30 Uhr