- Beschreibung der Veranstaltung:
Achtung: Aufgrund dringender persönlicher Gründe findet die Veranstaltung nicht am 11. November statt, sondern musste nochmals verschoben werden auf Donnerstag, den 24. November 2022 ab 17:00 Uhr.
Mit der Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ab dem 1. Januar 2022 hat dieser erheblich an Bedeutung gewonnen. Zugleich zeigt sich, dass die schlichte digitale Nachbildung analoger Abläufe in vielen Fällen nicht zweckmäßig ist, beispielsweise bei umfangreichen Beweismitteln oder in der Kommunikation mit nicht-professionellen Beteiligen. Daher wollen wir mit einem hochkarätig besetzten Panel aus Richterschaft und Anwaltschaft Alternativen zur gegenwärtigen Ausgestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs erörtern.
Frau Richterin am Amtsgericht Isabelle Désirée Biallaß ist Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. und in dieser Funktion eine der beiden Vorsitzenden der gemeinsamen Kommission Elektronischer Rechtsverkehr sowie Lehrbeauftragte an der TH Köln. Als ausgewiesene Expertin im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs kommentiert sie u.a. die entsprechenden Regelungen im Juris-Praxiskommentar. Biallaß wird sich inhaltlich in ihrem Referat mit dem Thema "Die Verwendung von elektronischen Formularen zur Kommunikation mit dem Gericht" auseinandersetzen. Auch nach Einführung der elektronischen Akte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, die zum 1. Januar 2026 abgeschlossen werden soll, wird es bei den Amtsgerichten durch Einreichungen in Papierform zu einem dauerhaften Medienbruch kommen. Ein Weg zur Reduzierung dieses Medienbruchs könnte sein, von der Möglichkeit zur Einführung von elektronischen Formularen nach § 130c ZPO, Gebrauch zu machen. In dem Vortrag wird untersucht, welche Einsatzszenarien für den Einsatz von elektronischen Formularen geeignet sind, welche Vorteile sie bieten und wo die Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten liegen.
Aufgrund persönlicher Verhinderung wird anstelle von Rechtsanwalt Martin Schafhausen Herr Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard) von der Humboldt-Universität zu Berlin zu dem Thema „Elektronischer Rechtsverkehr – Von der Elektronifizierung zur Digitalisierung“ referieren. Horn hat an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der University of Illinois Urbana-Champaign studiert und ein LL.M.-Studium an der Harvard Law School abgeschlossen. Im Jahr 2018 wurde er mit einer Arbeit zu dem Thema „Der Emergency Arbitrator und die ZPO“ promoviert. Horn forscht als Postdoc am Lehrstuhl von Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley), Berlin, in den Bereichen Internationales Privatrecht, private Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung, insbesondere internationale Schiedsgerichtsbarkeit. In seiner Stellungnahme zum Thesenpapier „Modernisierung des Zivilprozesses“ (ZPO-Blog v. 16.08.2020) forderte er in Bezug auf das vorgeschlagene Bürgerportal eine mutigere Portallösung, die allen Prozessbeteiligten offensteht und die die Vornahme aller Prozesshandlungen erlaubt. Darauffolgend stellte Horn in seinem Beitrag im AnwBl 2021, 292 eine Vision eines Prozessmanagementportals vor, mit dem insbesondere elektronische Beweismittel im Zivilprozess verwaltet werden können. Im Anschluss an die Referate wird wieder Gelegenheit zu Rückfragen und zur Diskussion bestehen.
Die Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts stehen in dem größeren Zusammenhang, an der Universität Göttingen einen neuen Forschungsschwerpunkt in diesem Bereich zu etablieren. Die Ergebnisse der Kolloquien erscheinen semesterweise in einem open access zugänglichen Tagungsband, der die verschriftlichen Vorträge der Referentinnen und Referenten sowie kurze Zusammenfassungen der Diskussionen beinhaltet.
- Dozenten der Veranstaltung:
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Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard)
Humboldt Universität zu Berlin
Isabelle Biallaß
RiAG Essen, Mitglied des Vorstands des Deutschen EDV-Gerichtstags
Daten der Veranstaltung:
- 24. Nov. 2022 17:00 - 19:30 Uhr